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Verfassungen gelten als rechtliche Grundordnung eines Staates. Sie setzen einen fundamentalen Konsens politischer Wertorientierung voraus. Auch die EU als Staatengemeinschaft hätte ohne einen solchen Konsens weder entstehen noch fortbestehen können. Gleichwohl ist die Verfassung eines jeden Landes spezifisch und passgenau. Offenbar bestehen dafür historische und kulturelle Gründe, die einer gemeinsamen Verfassungskultur im Wege stehen. Immer mehr zeigt sich daher in Europa, daß die gemeinsamen Prinzipien unterschiedlichen Interpretationen – wenn nicht sogar Herausforderungen – begegnen.
Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter
10 Euro